Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 12.12.2013 - 70-IV-13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45124
VerfGH Sachsen, 12.12.2013 - 70-IV-13 (https://dejure.org/2013,45124)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12.12.2013 - 70-IV-13 (https://dejure.org/2013,45124)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 70-IV-13 (https://dejure.org/2013,45124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.2013 - 70-IV-13
    Zwar kann eine Rechtswegerschöpfung im Einzelfall unzumutbar sein, wenn eine landesweit gefestigte Rechtsprechung überprüft werden soll (vgl. zu § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, BVerfGE 84, 59 [72]).
  • VG Chemnitz, 28.01.2011 - 1 K 900/05

    Wirkung einer Erbausschlagung oder Verletzung einer zivilrechtlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.2013 - 70-IV-13
    Vorliegend war es dem Beschwerdeführer möglich, gegen eine eventuelle Bestattungsanordnung eine verwaltungsgerichtliche Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO zu erheben oder, soweit es keinen entsprechenden Verwaltungsakt gab, eine Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO zur Feststellung des Nichtbestehens der Bestattungspflicht sowie - nach Veranlassung der Bestattung durch die Behörde - die Frage der Bestattungspflicht im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen den Bescheid über die Erstattung der Bestattungskosten überprüfen zu lassen (dazu z.B. VG Chemnitz, Urteil vom 28. Januar 2011 - 1 K 900/05).
  • BVerfG, 21.11.1996 - 1 BvR 1862/96

    Frist zur Erhebnung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.2013 - 70-IV-13
    Die Jahresfrist ist eine Ausschlussfrist, mit deren Sinn es nicht vereinbar wäre, eine erst nach ihrem Ablauf geschaffene oder eingetretene Beschwer als ausreichende Grundlage für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde anzusehen (zu § 93 Abs. 3 BVerfGG BVerfG, Beschluss vom 21. November 1996 - 1 BvR 1862/96).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 119-IV-14
    vom 12. Dezember 2013 - Vf. 70-IV-13; BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988, BVerfGE 78, 155 [160]).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 118-IV-14
    (1) Die Erschöpfung des Rechtsweges ist unzumutbar, wenn im Hinblick auf eine gefestigte jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung auch im konkreten Einzelfall keine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung in der Sache zu erwarten ist und der Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der Sachund Rechtslage herbeizuführen, bereits erreicht ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - Vf. 70-IV-13; BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988, BVerfGE 78, 155 [160]).
  • VerfGH Sachsen, 24.06.2014 - 31-IV-14
    Die Jahresfrist ist eine Ausschlussfrist, mit deren Sinn es nicht vereinbar wäre, eine erst nach ihrem Ablauf geschaffene oder eingetretene Beschwer als ausreichende Grundlage für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde anzusehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - Vf. 70-IV-13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht